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Der Pfarrjugendrat (kurz PJR) besteht aus den Gruppenleitern, den Oberministranten und einigen mehr. An jedem ersten Mittwoch im Monat hält der Pfarrjugendrat seine Sitzung im Jugendheim ab, zu der jeder kommen darf. Es ist eine öffentliche Veranstaltung, allerdings haben nur Mitglieder des PJR ein Stimmrecht. Im September wird die PJR-Sitzung durch einen Planungstag ersetzt, bei dem für das nächste Arbeitsjahr geplant wird.

Geleitet wird der Pfarrjugendrat von der Pfarrjugendleitung (PJL), die alle zwei Jahre neu gewählt wird. Die Pfarrjugendleitung bereitet die PJR-Sitzungen vor und ist Ansprechpartner für Fragen und Anträge an die Jugend und den PJR.

Aufgaben des PJR:

  • Beratung und Beschlussfassung über die an den PJR gerichteten Anträge, die Finanzen des Jugendetats, die Geschäftsordnung und die Jahresplanung
  • Entgegennahme des Kassenberichts
  • Entlastung der Pfarrjugendleitung und des Kassenwarts
  • Abwahl der Pfarrjugendleitung bei gleichzeitiger Aufstellung des oder der Ersatzkandidaten/-innen
  • Information über die Situation der Pfarrjugend und des Jugendetats
  • Planung, Beschlussfassung und Sorge für die Veranstaltungen und Aktionen der Pfarrjugend.


Anträge an die Jugend von Sankt Johann Baptist sowie Anregungen oder Fragen bitte an den Pfarrjugendrat senden (pjl@sjb-jugend.de).